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Prüfplakette anfordern

26.03.2026

Wiederkehrende Prüfung von
Baumaschinen und Arbeitsmitteln inkl. HV-Thematik:

Verantwortung – Prüfung – Nachrüstung

WISSEN AUS ERSTER HAND!

  • Wann und wie müssen Baumaschinen geprüft werden?
  • Wo muss ich den Prüfbefund aufbewahren?
  • Darf ich selbst prüfen?  Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Braucht mein sechs Jahre alter Klein-Dumper einen Überrollbügel?
  • Muss die Betriebsanleitung im Minibagger mitgeführt werden?
  • Müssen Leitern, Seile, Kleinwerkzeuge etc. auch geprüft werden?
  • Sind Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und Maschinen-Sicherheitsverordnung ident?
  • Darf das der Arbeitsinspektor?
  • Wer haftet für Fehler mit welchen Folgen?
  • Kann ich ……..???             Muss Ich ……..???
  • Das habe ich noch nie gehört!!!             Wo steht das???             Seit wann gilt das???

Fragen, die wir täglich von der Geräteverantwortlichen gestellt bekommen!

DIE EXPERTEN

Dipl.-Ing. Ernst Piller und Dipl.-Ing. Walter Rauter

(Leitung der Abteilung Technischer Arbeitnehmerschutz/Zentralarbeitsinspektorat, zuständig für Gesamt-Österreich)
geben Ihnen einen praxisorientierten Überblick betreffend der einschlägigen Bestimmungen und beantworten Ihre individuellen Fragen kurz und prägnant!

Seminarteilnahme gilt auch als
Weiterbildungsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte i.S.§§ 77 u. 88 ASchG

Veranstaltungsdetails:

Lageplan PDF

Termin:                           

26.03.2026     13:30 – 17:00 Uhr

Ort:                                   

Ecoforum/Ecoplus, 2355 Wr. Neudorf, IZ NÖ Süd, Straße 3, Obj. M 19, zahlreiche Parkplätze vorhanden!

Programm:
13:00 – 13:30Empfang & Begrüßung
13:30 – 15:00Seminar Teil 1
15:00 – 15:30Kaffeepause
15:30 – 17:00Seminar Teil 2
17:00 – 18:00Informeller Gedankenaustausch mit Kollegen und Votragenden

Kosten:                          

245,– + MWSt je Teilnehmer (inkl. Zertifikat, Unterlagen, Kaffeepausen)

195,- + MWSt je Teilnehmer für MAWEV Mitglieder

Seminaranmeldungen Teilnehmer

Anmeldung von mindestens 1 Teilnehmer

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2. Teilnehmer

Allgemeine Seminar-Teilnahmebedingungen

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Rücktrittsbedingungen*
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl beträgt 15 Personen. Bei einer Absage werden Sie mittels Email bzw. SMS verständigt. Wir ersuchen Sie, den Teilnahmebetrag nach Erhalt der Rechnung prompt ohne Abzug zu überweisen. Eine Teilnahme ohne vorangehender Bezahlung ist nicht möglich und wird als „Stornierung der Anmeldung“ (vgl. weiter unten!) gewertet. Bei Stornierung der Anmeldung (diese hat ausschließlich per Brief an MAWEV Österr. Baumaschinenverband, 1040 Wien, Argentinierstr.71/8 oder per Email an mawev@mawev.at zu erfolgen) - zwischen 23. und 28. Februar 2026 (bei uns einlangend) wird eine Gebühr in Höhe von 50% - zwischen 01. und 13. März 2026 (bei uns einlangend) wird eine Gebühr in Höhe von 75% - nach dem 14. März 2026 (bei uns einlangend) wird eine Gebühr in Höhe von 100% jeweils zzgl MWSt der Teilnahmegebühr verrechnet. Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson nennen! Etwaige Programm- Orts- oder Terminänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor (u.a. unerwartete Verhinderung des/eines Vortragenden, höhere Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse etc.); generell werden bei solchen Änderungen keine angefallenen Reise- und Übernachtungskosten übernommen und auch keine durch Arbeitsausfall entstandenen Auslagen erstattet. Diese Veranstaltung kann ausschließlich nur von gewerblichen oder selbständigen Unternehmen bzw. Personen gebucht werden („B2B“), und es gelten daher keine für Privatpersonen gedachte besonderen Konsumenten- und/oder Verbraucherschutznormen!

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 A – 1040 Wien,
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 mawev@mawev.at
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