Wiederkehrende Prüfung von
Baumaschinen und Arbeitsmitteln inkl. HV-Thematik:
Verantwortung – Prüfung – Nachrüstung
WISSEN AUS ERSTER HAND!
- Wann und wie müssen Baumaschinen geprüft werden?
- Wo muss ich den Prüfbefund aufbewahren?
- Darf ich selbst prüfen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Braucht mein sechs Jahre alter Klein-Dumper einen Überrollbügel?
- Muss die Betriebsanleitung im Minibagger mitgeführt werden?
- Müssen Leitern, Seile, Kleinwerkzeuge etc. auch geprüft werden?
- Sind Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und Maschinen-Sicherheitsverordnung ident?
- Darf das der Arbeitsinspektor?
- Wer haftet für Fehler mit welchen Folgen?
- Kann ich ……..??? Muss Ich ……..???
- Das habe ich noch nie gehört!!! Wo steht das??? Seit wann gilt das???
Fragen, die wir täglich von der Geräteverantwortlichen gestellt bekommen!
DIE EXPERTEN
Dipl.-Ing. Ernst Piller und Dipl.-Ing. Walter Rauter
(Leitung der Abteilung Technischer Arbeitnehmerschutz/Zentralarbeitsinspektorat, zuständig für Gesamt-Österreich)
geben Ihnen einen praxisorientierten Überblick betreffend der einschlägigen Bestimmungen und beantworten Ihre individuellen Fragen kurz und prägnant!
Seminarteilnahme gilt auch als
Weiterbildungsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte i.S.§§ 77 u. 88 ASchG
Veranstaltungsdetails:
Termin:
26.03.2026 13:30 – 17:00 Uhr
Ecoforum/Ecoplus, 2355 Wr. Neudorf, IZ NÖ Süd, Straße 3, Obj. M 19, zahlreiche Parkplätze vorhanden!
| Programm: | |
|---|---|
| 13:00 – 13:30 | Empfang & Begrüßung |
| 13:30 – 15:00 | Seminar Teil 1 |
| 15:00 – 15:30 | Kaffeepause |
| 15:30 – 17:00 | Seminar Teil 2 |
| 17:00 – 18:00 | Informeller Gedankenaustausch mit Kollegen und Votragenden |
245,– + MWSt je Teilnehmer (inkl. Zertifikat, Unterlagen, Kaffeepausen)
195,- + MWSt je Teilnehmer für MAWEV Mitglieder




